Hausordnung

Ihr Lieben mit dem bezahlen des Eintrittspreises erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Spielverordnung an.
1. Preise und Öffnungszeiten sind jeweils dem Aushang vor Ort zu entnehmen.
Schliesszeiten und Hinweise zum Ende des Spielbetriebs sind zu beachten.
2. Bei uns heißt es spielen, spielen und nochmals spielen, da kann es nicht ohne Rücksicht auf andere gehen.
Die Betreuungspflicht übernehmen nicht die Mitarbeiter von Tibolin. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitpersonen/en. Nehmen Sie ihre Betreuungspflicht auch wirklich wahr.
3. Bezahlte Eintritte werden nicht zurückgezahlt, später geltend machen von Rabatten ist nicht möglich.
Bei Verlust von Eintritts/-Eiskarten werden diese nicht ersetzt.
4. Die Spielgeräte dürfen nur mit Socken/Schläppchen betreten werden. 
5. Bei Eintritt des Spielparks bekommt jeder Gast einen Einlassstempel, dieser ist Pflicht ab Kindern von 1. Jahr.
6. Gutscheinagebote sind stets nur in Verbindung eines Erwachsenen mit vollzahlendem Kind gültig, Außnahmen sind ausgeschrieben. Rabatte und Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.
7. Feuer, Kerzen, Tischfeuerwerke oder ähnliches sind verboten, dies betrifft auch E-Zigaretten.
Das mitführen und einbringen von Alkohol in den Kinderspielpark ist strengstens Verboten 
8. Das mitbringen von eigenem Spielzeug, auch Bälle, ist zur Sicherheit aller nicht erlaubt.
Absolut Verboten sind harte, lose oder spitze Gegenstände auf oder in den Geräten (beachten Sie dies auch bei Geburtstagsgeschenken).
9. Halsketten, Schmuck sowie andere spitze Gegenstände sind vor Benutzung des Kinderspielparks abzulegen. Schadensersatzansprüche seitens Tibolin im Falle der Beschädigung von Spielgerät bleiben ausdrücklich vorbehalten.
10. Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung seitens Tibolin die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Tibolin und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Sollten Besucher dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so ist der Schaden vor Verlassen der Halle dem Personal gegenüber zu melden. Nach Verlassen der Halle ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
11. Kinder ab 7 Jahren dürfen die Halle ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Tibolin und seine Mitarbeiter übernehmen keine Betreuungspflicht dieser Kinder. Kinder unter 7 Jahren können die Halle nur mit Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Eine Eintragung eines Abholers verpflichtet zwingend hier auch das dieser vor Ort erscheint.
12. Wird die zugelassene Besucherzahl überschritten, so kann vor Ort das zuständige Personal den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der allgemeine Hallenbetrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen Tibolin aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.
13. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt. Finder von Fundstücken sind verpflichtet diese umgehend an der Kasse abzugeben.
14. Bei vorsätzlichem oder aus Unachtsamkeit verursachten Schaden gegen Gegenstände der Halle oder gegen andere Gäste haftet der Verursacher.
 
15. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals in der Halle ist unbedingt Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Grundsätze der Hallenordung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht erstattet.
16. Im Interesse aller Gäste behält sich Tibolin vor, Personen, deren Zulassung zum Hallenbesuch bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
17. Filmen und Fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch den Betreiber. Während des Aufenthalts gemachte Fotos und Filme dürfen zu Werbezwecken seitens Tibolin kostenlos verwendet werden.
18. Haustiere sind nicht erlaubt
19. Kinder unter 2 Jahren dürfen wegen Verletzungsgefahr die Großanlage nur mit Erwachsenen benutzen, dies gilt für den ganzen Besuch.
20. Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder gehalten Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben, Nägel oder ähnliches) zu bewahren.
21. Zur Sicherheit der Benutzer überwacht Tibolin den Kinderspielpark mit Kameras; die Benutzer des Kinderspielparks erklären hierzu ihr Einverständnis. 
22. Während der Corona-Pandemie gelten eingeschränkte Öffnungszeiten und es kann jederzeit zu Einschränkungen kommen. Kinder verpflichten sich -trotz der LV- einen gültigen zertifizierten Testnachweis bereitzuhalten, da ansonsten ein unbeschwertes Spielen nicht möglich ist. Zudem ist in der Pandemie der Besuch von Kindern ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht möglich.

23. Zur Sicherheit aller kann am Eintritt der Zugang, Personen welche Erkältungssymptome aufzeigen, verwehrt werden.

 
Stand 01.09.2021
Tibolin Kinderspielpark
Daniel Steinbach