Hausordnung

Für einen sicheren, fairen und entspannten Aufenthalt im Tibolin.

Wichtig vor dem Spielen

Mit Betreten des Spielparks und/oder dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennen Besucherinnen und Besucher diese Hausordnung, die Spiel- und Sicherheitsregeln sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

Die Regeln dienen der Sicherheit aller Gäste, besonders der Kinder, sowie einem rücksichtsvollen Miteinander.

1Preise, Öffnungszeiten und Spielbetrieb

Preise, Öffnungszeiten, Sonderöffnungszeiten und aktuelle Hinweise sind dem Aushang vor Ort sowie den offiziellen Informationen von Tibolin zu entnehmen.

Schließzeiten, Durchsagen und Hinweise zum Ende des Spielbetriebs sind zu beachten.

Einzelne Bereiche oder Spielgeräte können aus technischen, organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder betrieblichen Gründen zeitweise eingeschränkt oder gesperrt werden. Ein Anspruch auf Erstattung oder Minderung besteht daraus nicht.

2Aufsichtspflicht und Verantwortung

Die Aufsichts- und Betreuungspflicht liegt ausschließlich bei Eltern, Begleitpersonen oder sonstigen aufsichtspflichtigen Personen.

Die Mitarbeitenden von Tibolin übernehmen keine Aufsichts- oder Betreuungspflicht für Kinder.

Begleitpersonen müssen Kinder angemessen beaufsichtigen und bei gefährlichem, rücksichtslosem oder störendem Verhalten sofort eingreifen.

3Eintritt, Erstattung und Kartenverlust

Bezahlte Eintrittsgelder werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.

Das gilt insbesondere bei freiwilligem vorzeitigem Verlassen, Ausschluss wegen Regelverstößen oder Nichtnutzung einzelner Bereiche.

Das nachträgliche Geltendmachen von Rabatten, Gutscheinen oder Ermäßigungen ist nicht möglich.

Bei Verlust von Eintrittskarten, Eiskarten, Gutscheinen, Wertkarten oder sonstigen Nachweisen erfolgt kein Ersatz.

4Sockenpflicht

Spielgeräte und Spielbereiche dürfen aus Hygiene- und Sicherheitsgründen nur mit Socken, Stoppersocken oder geeigneten Gymnastikschläppchen betreten werden.

Straßenschuhe, barfußes Spielen oder ungeeignetes Schuhwerk sind in den Spielbereichen nicht erlaubt.

5Einlassstempel

Beim Eintritt erhält jeder Gast einen Einlassstempel.

Dieser ist aus Kontroll- und Sicherheitsgründen verpflichtend, auch für Kinder ab 1 Jahr.

Der Einlassstempel ist während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

6Gutscheine und Rabatte

Gutscheinangebote gelten nur zu den jeweils angegebenen Bedingungen.

Soweit nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben, sind Gutscheinangebote nur in Verbindung mit einem vollzahlenden Kind und einer erwachsenen Begleitperson gültig.

Rabatte, Gutscheine, Aktionen und sonstige Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.

7Feuer, Rauchen, Alkohol und gefährliche Stoffe

Offenes Feuer, Kerzen, Wunderkerzen, Tischfeuerwerke, Pyrotechnik oder ähnliche Gegenstände sind im gesamten Spielpark verboten.

Rauchen, Dampfen, E-Zigaretten, Shishas sowie vergleichbare Produkte sind im Innenbereich nicht erlaubt.

Alkohol, Cannabis, illegale Drogen oder berauschende Mittel dürfen nicht mitgebracht oder konsumiert werden.

Waffen, waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände sind verboten.

8Eigenes Spielzeug und gefährliche Gegenstände

Eigenes Spielzeug, insbesondere Bälle, Wurfgegenstände oder ähnliche Gegenstände, ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Harte, lose, spitze, scharfkantige, zerbrechliche oder sonst gefährliche Gegenstände dürfen nicht auf oder in Spielgeräten verwendet werden.

Das gilt auch für Geburtstagsgeschenke, Verpackungen, Dekorationen und Mitbringsel.

9Schmuck und Kleidung

Halsketten, Schmuck, Uhren, Schlüsselbänder, spitze Gegenstände sowie lose oder gefährliche Kleidungsstücke sind vor Benutzung der Spielgeräte abzulegen, wenn hiervon eine Verletzungs- oder Beschädigungsgefahr ausgeht.

Für dadurch verursachte Schäden haftet der Verursacher bzw. die verantwortliche Begleitperson nach den gesetzlichen Vorschriften.

10Nutzung der Anlagen und Haftung

Alle Anlagen, Spielgeräte und Einrichtungen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung, den ausgehängten Regeln und den Anweisungen des Personals genutzt werden.

Die Nutzung erfolgt im Rahmen der geltenden Sicherheitsregeln auf eigene Verantwortung. Tibolin ist verpflichtet, die Einrichtungen in einem verkehrssicheren und gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten.

Tibolin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Tibolin nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Offensichtliche Schäden, Unfälle oder Vorfälle sind dem Personal möglichst unverzüglich, spätestens vor Verlassen der Halle, zu melden.

11Kinder ohne Begleitung

Kinder unter 7 Jahren dürfen den Spielpark nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen.

Kinder ab 7 Jahren dürfen ohne ständige Begleitung eines Erwachsenen bleiben, sofern eine verantwortliche volljährige Kontaktperson benannt wird und während des Aufenthalts erreichbar ist.

Tibolin übernimmt auch bei Kindern ab 7 Jahren keine Aufsichts- oder Betreuungspflicht.

Eine angegebene abholberechtigte Person muss das Kind persönlich vor Ort abholen, sofern nichts anderes mit dem Personal vereinbart wurde.

12Besucherzahl und Einschränkungen

Wird die zulässige oder aus Sicherheitsgründen vertretbare Besucherzahl erreicht, kann Tibolin den Zutritt weiterer Gäste vorübergehend einschränken oder verweigern.

Mit Wartezeiten ist insbesondere an stark besuchten Tagen zu rechnen.

Einzelne Bereiche können zeitweise eingeschränkt, gesperrt oder angepasst werden. Ansprüche gegen Tibolin sind insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13Garderobe, Wertgegenstände und Fundsachen

Für abhandengekommene, verlorene oder beschädigte Gegenstände übernimmt Tibolin keine Haftung, soweit kein Verschulden von Tibolin vorliegt.

Dies gilt auch für Gegenstände in Schließfächern, Taschen, Kinderwagen, Fahrzeugen oder auf dem Parkplatz.

Fundsachen sind unverzüglich an der Kasse abzugeben und werden nach den gesetzlichen Vorgaben behandelt.

14Schäden durch Gäste

Wer vorsätzlich, fahrlässig oder durch Nichtbeachtung der Regeln Schäden an Einrichtungen, Spielgeräten, Gebäudeteilen, Gegenständen oder am Eigentum anderer Gäste verursacht, haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei Kindern haften Eltern, Begleitpersonen oder sonstige Aufsichtspflichtige im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

15Anweisungen des Personals

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Wer gegen Hausordnung, Spielregeln, Sicherheitsregeln, Brandschutzregeln oder Anweisungen verstößt, kann zeitweise oder dauerhaft von einzelnen Bereichen oder dem gesamten Spielpark ausgeschlossen werden.

Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.

16Zutrittsverweigerung

Tibolin kann Personen den Zutritt verweigern oder sie des Spielparks verweisen, wenn deren Verhalten, Zustand oder Auftreten Sicherheit, Ordnung, Hygiene oder den Betrieb gefährden kann.

Das gilt insbesondere bei Alkoholisierung, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, aggressivem Verhalten, Belästigung anderer Gäste oder grober Missachtung von Regeln.

17Fotografieren und Filmen

Privates Fotografieren und Filmen ist nur für persönliche Zwecke erlaubt.

Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Bei Kindern ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.

Eine Veröffentlichung, insbesondere in sozialen Medien, ist nur zulässig, wenn alle erkennbaren Personen bzw. deren Sorgeberechtigte zugestimmt haben.

Gewerbliche, pressebezogene oder werbliche Aufnahmen benötigen vorherige ausdrückliche Genehmigung durch Tibolin.

Aufnahmen durch Tibolin zu Werbe- oder Öffentlichkeitszwecken erfolgen ausschließlich mit gesonderter Einwilligung.

18Haustiere

Haustiere sind im Spielpark nicht erlaubt.

Ausgenommen hiervon können Assistenzhunde sein, sofern sie aus rechtlichen Gründen zuzulassen sind und keine Sicherheits- oder Hygienegründe entgegenstehen.

19Kleinkinder unter 2 Jahren

Kinder unter 2 Jahren dürfen die Großanlage und größere Spielgeräte wegen erhöhter Verletzungsgefahr nur gemeinsam mit einer erwachsenen Begleitperson nutzen.

Diese Regel gilt während des gesamten Besuchs.

20Parkplatz

Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

Tibolin ist nicht verpflichtet, Parkplätze zu bewachen oder Fahrzeuge vor Schäden durch Dritte, Witterungseinflüsse, Glasscherben, Nägel oder ähnliche Gefahren zu schützen.

Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Ein- und Ausfahrten sind jederzeit freizuhalten.

21Videoüberwachung

Zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Sicherheit der Gäste und Mitarbeitenden sowie zum Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und sonstigen Vorfällen werden bestimmte Bereiche videoüberwacht.

Die Hinweise zur Videoüberwachung sowie die Datenschutzhinweise sind zu beachten.

Nicht überwacht werden besonders geschützte Bereiche wie Toiletten, Umkleiden oder vergleichbare Räume.

22Verstöße gegen Sicherheits-, Brandschutz-, Hygiene- und Einlassregeln

Wer Sicherheits-, Brandschutz-, Hygiene-, Einlass- oder Verhaltensregeln missachtet, gefährdet andere Gäste und kann sofort des Spielparks verwiesen werden.

Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

Entstandene Schäden sowie nachweisbare Reinigungs-, Kontroll-, Reparatur-, Ersatz- oder Einsatzkosten können dem Verursacher bzw. den verantwortlichen Begleitpersonen nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

Bei schweren oder wiederholten Verstößen behalten wir uns ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot vor.

23Krankheitssymptome

Zum Schutz aller Gäste kann Personen mit erkennbaren ansteckenden Krankheitssymptomen, starkem Unwohlsein oder sonstigen sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten der Zutritt verweigert werden.

Dies gilt insbesondere, wenn eine Gefährdung anderer Gäste, Mitarbeitender oder des ordnungsgemäßen Betriebs nicht ausgeschlossen werden kann.

24Speisen, Getränke und Verzehr

Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind nur zulässig, soweit dies ausdrücklich erlaubt ist.

Ausnahmen gelten für Babynahrung, medizinisch notwendige Speisen oder besondere Unverträglichkeiten nach vorheriger Rücksprache mit dem Personal.

Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden. Auf Spielgeräten und in Spielbereichen sind Essen und Getränke nicht erlaubt.

25Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen

Notausgänge, Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten, Feuerlöscher, Brandmelder und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verstellt, blockiert, beschädigt oder missbräuchlich benutzt werden.

Bei Missbrauch, Beschädigung oder Auslösung ohne berechtigten Grund können entstehende Kosten berechnet werden.

26Verhalten im Spielpark

Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, belästigt, eingeschüchtert oder unnötig beeinträchtigt werden.

Rennen in ungeeigneten Bereichen, Schubsen, Drängeln, Klettern außerhalb freigegebener Bereiche, Werfen von Gegenständen sowie grob rücksichtsloses Verhalten sind untersagt.

Eltern und Begleitpersonen müssen bei entsprechendem Verhalten der betreuten Kinder sofort eingreifen.

27Sauberkeit und Ordnung

Der Spielpark ist sauber zu halten. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Starke Verschmutzungen, mutwillige Verunreinigungen oder unsachgemäße Nutzung von Einrichtungen können zu Reinigungs- oder Ersatzkosten führen.

28Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

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