Ganz klare Sache: Nein! Ein Geburtstagstisch können Sie natürlich jederzeit reservieren, auch wenn Sie Speisen & Getränke mitbringen.
Weil es ein absolutes No-Go ist! Wir sind ein Kinderspielpark und als solchen bieten wir auch unsere Produkte an. Hier hat Alkohol in absolut keiner Weise etwas zu suchen, weder im Verkauf noch dürfen Sie diesen mitbringen. Das gilt auch für den Sekt bei einem Geburtstag.
Leider Nein! Hallenschuhe, Aerobic-Schuhe, Tanzschuhe oder was es auch alles gibt, sind nicht erlaubt. Einzig Schläppchen oder Socken (bei Socken am besten ABS-Socken) sind hier erlaubt. Absolut verboten ist: Barfuß
Wir versuchen wirklich allen stets ein tolles Team zu zeigen und auch versuchen wir es bei jedem Kind stets gleich. Aber es gibt eben manchmal Situationen, welche Sie als Eltern vielleicht im ersten Moment nicht so einschätzen, die aber für Ihr Kind gefährlich sind. Das plötzliche Rennen über die Fahrbahn; das Springen auf dem Trampolin ohne Socken; alles kleine Dinge im ersten Moment, aber für Ihr Kind so enorm groß, sollte etwas passieren: Angefahren zwischen zwei Autos; Zehennagel bleibt komplett im Netz hängen während dem Sprung. Hier ist es uns manchmal nicht immer möglich es erst mit einem Bitte zu versuchen, wie auch Sie vielleicht dann und wann zuhause, manchmal muss man als erstes reagieren bevor man es dann gern nochmal erklärt. Wir wollen Ihren Kindern nichts Böses, ganz im Gegenteil und gerne erklären wir es auch vor Ort, wenn es mal soweit sein sollte 🙂
Im Normalfall ist Kindern der Besuch im Tibolin nur möglich in Begleitung eines Erwachsenen.
Im Tibolin dürfen Kinder ab 7 Jahren jedoch die Halle ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen, wenn für diese vorher eine Haftungsfreistellungserklärung ausgefüllt und unterschrieben wurde.
Tibolin und seine Mitarbeiter übernehmen KEINE Betreuungspflicht dieser Kinder, die Aufsichtspflicht bleibt weiter bei den Erziehungsberechtigten.
Kindern unter 7 Jahren ist es nicht möglich ohne Erwachsenen die Halle zu besuchen, dies gilt auch wenn Geschwister dabei sind, welche noch keine 18 Jahre sind. Eine Eintragung eines Abholers verpflichtet diesen auch vor Ort im Eingangsbereich zu erscheinen.
Wichtiger Hinweis: Eine Haftungsfreistellungserklärung kann sofort eingeschränkt werden oder gar verweigert werden, dies geschieht z. B. bei enormen Andrang in die Halle oder bei Auffälligkeiten der Kinder. Jederzeit ist hier die Weisung vom Personal ausschlaggebend. Bitte fragen Sie in den Wintermonaten an Wochenenden am besten erst telefonisch an ob es an diesem Tag möglich ist ohne Erwachsenen das Tibolin zu besuchen.
Die Erklärung muss bei jedem Besuch ausgefüllt werden.
Tibolin OffenbachFranz-Matt-Straße 13 76877 Offenbach/Queich
info@tibolin.de
+49 6348 983 407
© 2021Tibolin. Alle Rechte vorbehalten. Ein Unternehmen von Daniel Steinbach
Impressum - Datenschutz