1. Preise und Öffnungszeiten sind jeweils dem Aushang vor Ort zu entnehmen.
Schliesszeiten und Hinweise zum Ende des Spielbetriebs sind zu beachten.
2. Bei uns heißt es spielen, spielen und nochmals spielen, da kann es nicht ohne Rücksicht auf andere gehen.
Die Betreuungspflicht übernehmen nicht die Mitarbeiter von Tibolin. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitpersonen/en. Nehmen Sie ihre Betreuungspflicht auch wirklich wahr.
3. Bezahlte Eintritte werden nicht zurückgezahlt, später geltend machen von Rabatten ist nicht möglich.
Bei Verlust von Eintritts/-Eiskarten werden diese nicht ersetzt.
4. Die Spielgeräte dürfen nur mit Socken/Schläppchen betreten werden.
5. Bei Eintritt des Spielparks bekommt jeder Gast einen Einlassstempel, dieser ist Pflicht ab Kindern von 1. Jahr.
6. Gutscheinagebote sind stets nur in Verbindung eines Erwachsenen mit vollzahlendem Kind gültig, Außnahmen sind ausgeschrieben. Rabatte und Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.
7. Feuer, Kerzen, Tischfeuerwerke oder ähnliches sind verboten, dies betrifft auch E-Zigaretten.
Das mitführen und einbringen von Alkohol in den Kinderspielpark ist strengstens Verboten
8. Das mitbringen von eigenem Spielzeug, auch Bälle, ist zur Sicherheit aller nicht erlaubt.
Absolut Verboten sind harte, lose oder spitze Gegenstände auf oder in den Geräten (beachten Sie dies auch bei Geburtstagsgeschenken).
9. Halsketten, Schmuck sowie andere spitze Gegenstände sind vor Benutzung des Kinderspielparks abzulegen. Schadensersatzansprüche seitens Tibolin im Falle der Beschädigung von Spielgerät bleiben ausdrücklich vorbehalten.